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   OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 9 W 51/19   

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https://dejure.org/2020,6721
OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 9 W 51/19 (https://dejure.org/2020,6721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.01.2020 - 9 W 51/19 (https://dejure.org/2020,6721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 9 W 51/19 (https://dejure.org/2020,6721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 GKG, § 3 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Streitwert eines Herausgabeantrags im Verfahren der einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Streitwert eines Herausgabeantrags im Verfahren der Einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Herausgabe eines verkauften Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 629
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 26.01.2009 - 5 W 62/09

    Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Herausgabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 9 W 51/19
    In einem derartigen Fall nimmt die Rechtsprechung keinen Abschlag vom Hauptsachewert vor, da aus der Sicht der Antragstellerin durch den Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung ihr Interesse am Besitz des Gegenstands bereits endgültig befriedigt werden soll (vgl. Zöller/Herget, a. a. O.; OLG Koblenz, MDR 2009, 1075; OLG Köln, OLGR 1999, 336).
  • LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22

    Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache

    Denn dann kommt - wie hier - das Herausgabeverlangen wirtschaftlich dem Hauptsacheverfahren gleich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.1.2020 - 9 W 51/19 -, MDR 2020, 629; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.1.2009 - 5 W 62/09 -, Rn. 7 - 8, juris; OLG Köln, Beschluss vom 27.1.1999 - 16 W 3/99 -, juris; Herget in: Zöller, ZPO, aaO. Rn 16.63, m.w.Nachw.).
  • LG Stuttgart, 06.07.2023 - 6 O 234/22

    Kostenrecht: Rücknahme eines auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen

    Dabei ist im Rahmen der vorliegenden Leistungsverfügung der volle Wert anzusetzen (OLG Karlsruhe vom 9.1.2020 - 9 W 51/19, juris, Rn. 15; Herget in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 3, Rn. 16.63 mit weiteren Nachweisen).
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